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ARBEITSSICHERHEIT

BEGEHUNG & BETREUUNG DURCH EINE SICHERHEITSFACHKRAFT

Unsere Standardbegehungen enthalten unter anderem folgende Themen: Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bzw. der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Wir besichtigen Arbeitsstätten und auswärtige Arbeitsstellen, ermitteln und beurteilen Gefahren samt Maßnahmenfestlegung und Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Wir überprüfen die Evaluierung sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und passen sie gegebenenfalls an, dokumentieren unsere Tätigkeit und die Ergebnisse von Untersuchungen.

  • Kontrolle aller wiederkehrenden Überprüfungen (Feuerlöscher, Rolltore, Schiebetüren, Stapler, Klimaanlagen, Elektrobefund, Gasbefund, Fluchtwegorientierungsbeleuchtung, Blitzschutz usw.) auf Aktualität

  • Beurteilung der Fluchtwegssituation (Freihaltung der Fluchtwege, Notausgangstüren usw.)

  • Kontrolle der Einhaltung diverser Verordnungen (z. B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsmittelverordnung etc.)

  • Fragen der Ersten Hilfe (Erste-Hilfe-Kasten, Anzahl und Ausbildung der Ersthelfer usw.)

  • Hilfestellung bei der Unterweisung (und Nachunterweisung) der Mitarbeiter

  • Beratung der Arbeitnehmer hinsichtlich Betriebshygiene, ergonomische Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe

  • Beratung in allen medizinischen und technischen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes

  • Beratungen nach Arbeitsunfällen

Arbeitssicherheit

MESSUNGEN

Sollte in Ihrem Betrieb eine Messung gemäß Arbeitsstättenverordnung erforderlich sein, verfügen wir natürlich über das erforderliche Fachwissen und die vorgeschriebenen, geeichten Messgeräte.

Messung der Raumtemperatur

Messung der Luftfeuchtigkeit

Messung der
Lichtstärke

Messung der
Zugluft

Messung von Schadstoffen in der Luft

Messung des
jeweiligen Lärmpegels

UNTERWEISUNGEN

Nennen Sie uns Ihr Thema oder Ihr Problem – wir planen Ihre passende Unterweisung. Diese entsprechen dem § 14 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und werden nachweislich bzw. professionell durchgeführt. Egal, ob es um die Lagersicherheit, die Bildschirmarbeit, das Arbeiten auf Leitern oder den Brandschutz geht.

ADRESSE

Hafergrubenweg 32/Haus 29 2230 Gänserndorf

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag

07:30 – 17:00 Uhr

 

24h-Störungsdienst

Sticker FirmenABC

WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE!

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